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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels.
3. Geshcäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart
wurde.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen
Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels
auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels
an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate
und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so
kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um
10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist
das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren
Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen oder telefonischen Zustimmung des Hotels unter der Vergabe einer Stonierungs-
nummer. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges
des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung
vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions-
und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem
Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
o höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
o das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
o ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe:
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Falls vor diesen Zeitpunkt Zimmer zur Verfügung stehen, erhält der Kund sie selbstverständlich.
Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel sptestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
Ist das Hotel ausgebucht und das Zimmer bis 14:00 nicht geräumt, steht es dem Hotel frei es selbst
zu räumen, unter Berücksichtigung größter Sorgfalt mit den eingebrachten Sachen des Kunden.

Haftung des Hotels:
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im
nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden,
Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels
zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen,
das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,,
sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen
der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige
macht Paragraph703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des
Hotels.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und ( auf Wunsch ) gegen Entgelt
die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlußbestimmungen:
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand  auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten  ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des Paragraph 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

 

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